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Programm "Mitarbeitende werben Mitarbeitende" - jetzt Prämie sichern

Mit dem Programm “Mitarbeitende werben Mitarbeitende” können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie neue Kolleginnen und Kollegen eine Prämie sichern. Mit Jasmin Rathmann aus dem Personalmanagement haben wir darüber gesprochen.

Warum setzt unser Unternehmensverbund auf das Programm „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“?​
Jasmin Rathmann: Netzwerke sind im Wettbewerb um Fachkräfte besonders wertvoll, denn gute Mitarbeitende kennen häufig andere gute Mitarbeitende aus ihrem beruflichen oder privaten Umfeld. Mit unserem Prämienprogramm „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“ laden wir unsere Kolleginnen und Kollegen gezielt ein, uns bei der Besetzung schwer zu besetzender Positionen zu unterstützen – und selbst davon zu profitieren.​

Wie genau funktioniert das Programm?​
Jasmin Rathmann: Wenn Beschäftigte jemanden aus Freundeskreis, Familie oder beruflichem Netzwerk kennen, der gut zu uns passen könnte, können sie diese Person aktiv für eine ausgeschriebene MwM-Stelle empfehlen. Kommt es zu einer erfolgreichen Einstellung auf eine MwM-Stelle, profitieren sowohl die werbende als auch die geworbene Person von einer attraktiven Prämie.​ Um die Prämie zu erhalten, wird einfach ein Formular (s. unten) ausgefüllt und fristgerecht eingereicht. 

Welche Prämien gibt es konkret?​
Jasmin Rathmann: Werbende Mitarbeitende erhalten ein Bruttomonatsgehalt der besetzten MwM-Stelle in Stufe 1 als Prämie. Die geworbene Person erhält eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro brutto.​ Die Prämien werden in zwei Raten gezahlt.

Wo finden Mitarbeitende die teilnehmenden MwM-Stellen?​
Jasmin Rathmann: Einen aktuellen Überblick über alle MwM-Stellenausschreibungen gibt es online in unserem Karriereportal. Die Stellen sind entsprechend gekennzeichnet. Verschaffen Sie sich gern einen Überblick zu unseren aktuellen MwM-Stellenausschreibungen.

An wen können sich Mitarbeitende bei Fragen wenden – und was möchten Sie ihnen mit auf den Weg geben?​
Jasmin Rathmann: Bei Rückfragen stehe ich Ihnen als Ansprechperson gern zur Verfügung (0391 60753-238 oder
j.rathmann(at)sah.info). Die wichtigste Botschaft lautet: Ihre Empfehlung macht den Unterschied – empfehlen, verstärken, Prämie sichern.​ 

 

Hinweis für Mitarbeitende: Mehr Informationen, das Antragsformular sowie die entsprechenden Betriebsvereinbarungen finden Sie hier im Mittendrin (Wir - Vorteile - Mitarbeitenden werben Mitarbeitende). 

Als Bewerber oder Bewerberin erkundigen Sie sich gern bei Jasmin Rathmann nach weiteren Details. 

Fragen und Antworten

  • Wie erkenne ich eine MwM-Stellenausschreibung?

    Stellen, die für das Prämienprogramm „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“ ausgewählt wurden, sind mit „MwM“ in der Referenznummer (bspw. 10_2025_001_MwM) sowie mit Hinweis-Satz in der Stellenausschreibung gekennzeichnet („Die Stellenausschreibung wurde für das Programm „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“ ausgewählt.“).

    Hier geht’s zur Übersicht unserer aktuellen MwM-Stellenausschreibungen.

  • Wie werbe ich jemanden?

    Schauen Sie in Ihrem Umfeld, z.B. bei Freunden, Familie oder Bekannten, nach geeigneten Personen und machen Sie diese auf eine MwM-Stelle von uns aufmerksam. Im besten Falle erwähnt Ihre geworbene Person Sie bereits in Ihren Unterlagen oder im Vorstellungsgespräch als werbende Person oder Sie bzw. die geworbene Person weisen die Kollegen des Personalmanagements im Nachgang auf Ihre Anwerbung hin.

  • Wie mache ich die MwM-Prämie geltend?

    Voraussetzung für die MwM-Prämie ist, dass die geworbene Person erfolgreich für eine MwM-Stelle eingestellt wird. Vorgehensweise zur Geltendmachung der Prämie:

    1. Das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ ausfüllen. (Formular nur intern zugänglich)
    2. Das ausgefüllte Formular innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme des geworbenen Mitarbeitenden beim zuständigen operativen Personalmanagement einreichen:
      1. Einrichtungen der Salus: Operatives Personalmanagement Uchtspringe, Fr. Ache
      2. Einrichtungen des Altmark-Klinikums: Operatives Personalmanagement Salzwedel, Fr. Vollrath
      3. Krankenhaus Seehausen: Operatives Personalmanagement Seehausen, Fr. Mechow 

    Wichtig: Die MwM-Prämie wird nur ausgezahlt, wenn der Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht wurde.

     

  • Wie hoch ist die Prämien-Zahlung?

    Bringen Sie eine neue Kollegin oder einen neuen Kollegen für eine MwM-Stelle ins Team, erhalten sowohl Sie als auch die geworbene Person eine Prämie.

    Sie erhalten ein Bruttomonatsgehalt der MwM-Stelle in Stufe 1. Die geworbene Personen bekommt 2.000 Euro brutto.

     

  • Wie wird die MwM-Prämie gezahlt?

    Die Zahlung der MwM-Prämie erfolgt sowohl für Werbende als auch Geworbene in zwei Raten (50% bei Arbeitsantritt, 50% bei Bestehen der Probezeit). Das bedeutet:

    • Die 1. Teilzahlung in Höhe von 50% der Prämie wird mit der Gehaltsabrechnung nach erstmaligem Dienstantritt der geworbenen Person gewährt.
    • Die 2. Teilzahlung in Höhe von 50% der Prämie erfolgt mit der Gehaltsabrechnung nach Beendigung der Probezeit der geworbenen Person.

    Wichtig: Die MwM-Prämie wird nur ausgezahlt, wenn der Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht wurde.

     

  • Wie werden MwM-Stellen ausgewählt?

    Konnte eine unbefristete Stelle trotz mehrfacher Ausschreibung nicht besetzt werden, kann sie durch die Einrichtungsleitung in das MwM-Programm aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Stelle unbefristet ist und einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden kann:

    • Pflege- und Betreuungsdienst
    • Erziehungsdienst
    • handwerklicher Bereich
    • ärztlicher Dienst
    • medizinisch-technischer Assistenzbereich (Radiologie und Labor)
  • Gibt es Auswirkungen, wenn meine Empfehlung nicht gut ist?

    Keine Angst, werbende Mitarbeitende tragen keine Verantwortung für die Leistung oder Verlässlichkeit der geworbenen Person. Die Bewerbenden, die von Mitarbeitenden geworben wurden, müssen ein normales Auswahlverfahren durchlaufen. Im schlimmsten Falle gibt es keine Einstellungszusage oder Sie erhalten die zweite Teilzahlung der Prämie nicht, weil die Probezeit nicht bestanden wurde.

     

  • Gibt es eine Art Rückzahlungspflicht?

    Werbende Mitarbeitende müssen die MwM-Prämie nicht zurückerstatten. Für Geworbene gilt hingegen: Insofern das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Jahren beendet wird, ist die Prämie zurück zu zahlen.