Aktuelles

Update: Nach dem Anschlag von Magdeburg

In der Klinikkapelle Bernburg (s. Foto) und in der SAH-Zentrale Magdeburg wurden Orte des Gedenkens an die Opfer des entsetzlichen Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt eingerichtet.
Hintergrundinformationen, zusammengefasst in unserem FAQ.

Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 erfüllt uns weiterhin mit Betroffenheit, Entsetzen und Schmerz. Sechs Menschen wurden getötet und mindestens 300 zum Teil schwerst und schwer verletzt. Hinzu kommen jene, die nicht körperlich beeinträchtigt sind, aber als Angehörige und Augenzeugen unter dem Erleben leiden. Wie wir inzwischen wissen, gehören dazu auch einige unserer Mitarbeitenden, die zum Zeitpunkt des Anschlags den Weihnachtsmarkt besuchten oder an leidvollen Erfahrungen im Familien- und Freundeskreis teilhaben müssen. Unsere Gedanken und unsere Anteilnahme sind weiterhin bei allen Betroffenen des schrecklichen Geschehens.

Unser Unternehmen, speziell die Einrichtungen am Standort Bernburg, sind von dem Ereignis in besonderer Weise betroffen, denn: Bei dem Täter* Taleb A. handelte es sich um einen im Maßregelvollzug Bernburg angestellten Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der hier seit März 2020 tätig war. Seine Zugehörigkeit zu unserem Unternehmen, die am 23. Dezember 2024 durch die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber beendet wurde, hat Fragen aufgeworfen, die von verschiedenen Seiten an uns herangetragen werden. Das öffentliche Interesse ist nachvollziehbar groß. Viele Menschen wollen wissen: Wer ist die Person, die eine so unvorstellbar grausame Tat begeht? Auf einige häufig gestellte Fragen gehen wir nachfolgend ein, soweit dies nach jetzigem Erkenntnisstand möglich ist.

Update vom 14.02.2025

  • Sind Hinweise von Mitarbeitenden zu möglichen psychischen Auffälligkeiten von Taleb A. bekannt gewesen und wie wurde damit umgegangen? (Stand: 14.2.2025)

    Im Zuge der Aufarbeitung des entsetzlichen Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist es der Salus gGmbH auch wichtig, die Mitarbeitenden, die durch die arbeitsbezogene Nähe zum Täter belastet sind, bei der Verarbeitung des Geschehens zu unterstützen, bei Bedarf Gespräche anzubieten und in der besonnenen Professionalität zu bestärken, die sie jetzt bei der Weiterführung ihrer wichtigen Therapie- und Sicherungsaufgaben zeigen. 
    Im Rahmen eines dieser Gespräche, die der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Beck und der Geschäftsführer Jürgen Richter am 4. Februar 2025 mit Beschäftigten im Maßregelvollzug Bernburg führten, wurde von einem Mitarbeiter ein Sachverhalt angesprochen, der sich am 13. August 2024 ereignete, von Sorge um die psychische Gesundheit von Taleb A. getragen war und unter dem Betreff: „Gesundheitsfürsorge/Gesundheitsfrage Taleb“ per Mail anschließend an Vorgesetzte vor Ort kommuniziert wurde. In dem Gespräch am 4. Februar wurden noch keine Details genannt. Anschließend wurde aber die Prüfung des Sachverhalts veranlasst.

    Die in der E-Mail geschilderte Situation bezieht sich auf ein kurzes Gespräch am Morgen des 13. August 2024 (gegen 9 Uhr), in dem sich zwei Mitarbeitende der Station bei Taleb A. nach seinem Befinden erkundigten, da dieser zuvor mehrere Wochen krankgeschrieben war. Taleb A. hat den Angaben zufolge die Frage, ob es ihm wieder bessergehe, mit dem Satz beantwortet: „Nein, ich befinde mich in einem Krieg, aber nicht im metaphorischen Sinn, sondern in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird.“ und niedergeschlagen das Dienstzimmer verlassen. 
    In Sorge um die psychische Gesundheit von Taleb A. hat ein beteiligter Mitarbeiter – ein erfahrener Psychologe - am nachfolgenden Tag (d.h. am 14. August 2024 gegen 12 Uhr) die therapeutische Leitung und diese taggleich den ärztlichen Direktor und seine Stellvertreterin informiert. Taleb A. war am Tag des Eingangs der E-Mail bis einschließlich 23. August 2024 – einem Freitag - erneut krankgeschrieben und erst am 26. August 2024 wieder im Dienst.

    Unmittelbar nach seiner Rückkehr aus dem Krankenstand hat der Ärztliche Direktor mit ihm ein Krankenrückkehrgespräch geführt, in dem Taleb A. keine Anzeichen einer Selbst-  oder Fremdgefährdung erkennen ließ. Das angeführte Zitat ist nicht wiederholt worden. Taleb A.  zeigte sich aber deutlich besorgt, weil er Aktivitäten des saudi-arabischen Geheimdienstes gegen sich vermutete. Auf diese Besorgnis wurde seinerzeit auch die zitierte Einlassung von Taleb A. vom 13. August 2024 reflektiert. Seine Äußerung wurde als überspitzter Ausdruck einer persönlichen Konfliktbelastung eingeordnet, die mit seinem außerdienstlichen Engagement zusammenhing: Es war bekannt, dass er sich vom Islam abgewandt hatte und als Aktivist tätig war. Nach eigenen Angaben setzte er sich für die Rechte saudi-arabischer Frauen ein und war in diesem Zusammenhang in rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt. Er gab an, sich über diese Angelegenheiten so ärgern und zu erregen, dass er aufgrund dessen zeitweise arbeitsunfähig gewesen sei. Er wurde im Krankenrückkehrgespräch dazu angehalten, seine Arbeitsfähigkeit nicht durch außerdienstliche Aktivitäten zu gefährden.

    Da die Geschäftsführung eine rückhaltlose Aufklärung aller Einzelheiten verfolgt, die die Tätigkeit von Taleb A. im Maßregelvollzug Bernburg betreffen, wurde die Untersuchung des Sachverhalts umgehend eingeleitet und fließt jetzt in die Aufarbeitung des Geschehens ein.

    Zum Hintergrund gehört auch: Taleb A. ist seit 2023 durch häufige Krankmeldungen aufgefallen. Dies führte dazu, dass ihm seit September 2023 die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von KoK-Tagen (krank ohne Krankenschein) entzogen war und ab dem ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Konsultation und attestierte Krankschreibung gefordert wurde. Dieser Aufforderung kam Taleb A. nach. Als Hilfsangebot wurde ihm wiederholt die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten. Er hat darauf nicht reagiert, wurde im Krankenrückkehrgespräch aber noch einmal auf das Hilfsangebot hingewiesen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird Mitarbeitenden angeboten, die mehr als 42 Tage innerhalb von zwölf Monaten krankheitsbedingt fehlen. Dabei werden auch jene Tage berücksichtigt, an denen Beschäftigte arbeitsunfähig waren ohne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (KoK-Tage).

Fragen und Antworten im Überblick

  • Wann wurde bekannt, dass der Täter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt bei Salus im Maßregelvollzug Bernburg beschäftigt war?

    Das wurde unmittelbar nach dem Anschlag, noch vor Mitternacht des 20. Dezember 2024, bekannt, und es erfolgte eine unmittelbare Information an die Geschäftsführung. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden wird seither in jeder nur möglichen Form unterstützt. Beispielsweise haben Mitarbeiterinnen des Personalmanagements in Uchtspringe noch in der Nacht nach dem Anschlag die Personalakte des Täters im Original an die Polizeibehörden übergeben. 

  • Welche Maßnahmen wurden bei Salus eingeleitet?

    Am Vormittag des 21. Dezembers 2024 trat der von der Geschäftsführung berufene Sonderstab erstmals zusammen, um sowohl die Unterstützung der Ermittlungsarbeit als auch die internen und externen Kommunikationsmaßnahmen zu koordinieren. In diesem Stab vertreten waren u.a. Leitungskräfte des Fachklinikums und des Maßregelvollzugs Bernburg, die Einrichtungsleitung des Maßregelvollzugszentrums sowie die Leiterinnen des Personalmanagements und der Unternehmenskommunikation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bernburg, die am 21. Dezember 2024 mit einer enormen Präsenz von Medienvertretern vor ihren Häusern konfrontiert waren, wurden im Tagesverlauf über das Geschehen informiert. Am Nachmittag wurden Presse- und Mitarbeitenden-Informationen veröffentlicht. Am 23. Dezember 2024 wurden in der Klinikkapelle Bernburg sowie in der SAH-Zentrale Magdeburg Orte des Gedenkens an die Anschlagsopfer eingerichtet. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden wurde und wird rückhaltlos und bestmöglich unterstützt.

  • Wie kam Taleb A. zur Salus? Mit welchen Aufgaben war er betraut?

    Die Einstellung von Taleb A. im März 2020 erfolgte im Rahmen eines regulären Stellenbesetzungsverfahrens. Die offene Stelle war zuvor seit Sommer 2019 ausgeschrieben. Die Einstellung erfolgte, da er mit den vorgelegten Zeugnissen und seinem Aufenthaltsstatus die grundlegenden Voraussetzungen erfüllte. Sein Aufgabengebiet im Maßregelvollzug Bernburg  umfasste die psychiatrische Betreuung von Patienten auf drei Stationen. Er trug auf diesen Stationen keine Leitungsverantwortung. Vorgesetzt waren ihm eine therapeutische Leitung und der ärztliche Direktor.

    Taleb A. war also als Facharzt im Maßregelvollzug Bernburg angestellt. Zu Beginn seiner Tätigkeit war er im Zuge der Einarbeitung auch in den gemeinsamen ärztlichen Bereitschaftsdienst am Standort Bernburg einbezogen und hospitierte auf zwei Stationen des Fachklinikums. Eine dauerhafte Beteiligung am gemeinsamen ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgte nicht, da Herr A. nicht bereit war, sich tiefgründig in die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. BGB, PsychKG)  einzuarbeiten, die im Fachklinikum zwingend zu beachten sind.  Er war auch nicht motiviert, sich über die eigene fachärztliche Expertise hinaus spezielle internistische Fähigkeiten anzueignen, wie sie insbesondere bei der Behandlung von Patienten der Gerontopsychiatrie mit Mehrfacherkrankungen notwendig sind.  Diese Einschränkungen berührten seine Aufgaben und Tätigkeiten als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Maßregelvollzug nicht. 

  • Wie ist der Arzt in seinem Arbeitsumfeld aufgetreten? War bekannt, dass er sich als so genannter Aktivist betätigte?

    Taleb A. ist im Dienst freundlich und eher zurückhaltend aufgetreten. Er war weder aggressiv, laut oder aufbrausend. Es ist auch kein Fehlverhalten bekannt geworden, das arbeitsrechtliche Maßnahmen erfordert bzw. möglich gemacht hätte.  Auffällig waren seine häufigen Krankmeldungen, die dazu führten, dass ihm seit September 2023 die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von KoK-Tagen (krank ohne Krankenschein) entzogen war und ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Zeugnis gefordert wurde. Auf wiederholte Einladungen zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) hat er nicht reagiert.
    Es war bekannt, dass der Mann sich vom Islam abgewandt hatte und als Aktivist tätig war. Nach eigenen Angaben setzte er sich für die Rechte saudi-arabischer Frauen ein und war in diesem Zusammenhang in rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt. Die Social‐Media‐Kanäle, auf denen er seine Inhalte verbreitet haben soll (z.B. X-Profil), waren dem Arbeitgeber nicht bekannt. Die Aktivitäten von Mitarbeitenden in den Social-Media-Kanälen fallen in den Bereich der Privatsphäre.

  • In den Medien wurden Zweifel an seiner Qualifikation für die Tätigkeit als Arzt angemeldet. Was ist davon zu halten?

    Die berufliche Qualifikation von Taleb A. ist behördlich sowie durch die berufliche Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte geprüft und bescheinigt. Ihm wurde durch die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ausgesprochen, die Approbation als Arzt entsprechend § 3 der Bundesärzteordnung wurde durch die dortige Approbationsbehörde erteilt. Im Zuge des Einstellungsprozesses bei Salus im Jahr 2020 wurden die Dokumente im Original noch einmal geprüft. Er  war als Mitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt eingetragen. Es gab keine Anhaltspunkte, an seiner grundlegenden Qualifikation für die Tätigkeit als (Fach)Arzt zu zweifeln. Zudem hatte Herr Taleb A. nach seiner Übersiedlung nach Deutschland im Jahr 2006 bereits Deutsch-Sprachkurse absolviert und war ärztlich tätig. Seine Deutschkenntnisse waren ausreichend, wurden zuletzt als gut bis sehr gut wahrgenommen. 

  • Mitarbeitende und Patienten sollen sich über seine ärztliche Tätigkeit beschwert und und ihm den Spitznamen „Dr. Google“ gegeben haben. Stimmt das?

    Die unter Bezug auf anonyme Quellen in einigen Medien veröffentlichten Schilderungen, in denen der Täter mit ärztlichem Fehlverhalten in Zusammenhang gebracht wurde, sind im Nachhinein nicht objektivierbar. Weder zur Zeit seiner Beschäftigung noch im Nachgang ließen sich entsprechende Vorgänge verifizieren. Meinungsverschiedenheiten, Hinweise oder auch Kritik konnten stets im Rahmen regulärer Besprechungsstrukturen und Abstimmungsprozesse geklärt werden.  Vorfälle über eine angebliche Anordnung „lebensgefährlicher Medikamente“ durch Herrn A.  sind nicht bekannt. So ein Sachverhalt wäre durch die Klinikleitung dezidiert aufgearbeitet worden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements, wo Mitarbeitende entsprechende Hinweise und Wahrnehmungen über kritische Situationen gegebenenfalls auch in anonymer Form platzieren können, gingen keine Meldungen ein, die sich auf die Arbeit von Taleb A. bezogen haben. Es wurden keine Beschwerden vorgetragen, die arbeitsrechtliche Schritte erforderlich oder möglich gemacht hätten. 

    Im Hinblick auf den vielfach zitierten Titel „Dr. Google“, der bekannt war, ist festzuhalten: Die Salus hält für therapeutisches Fachpersonal den Zugang zu speziellen Wissensdatenbanken und Online-Bibliotheken bereit. Die digitale Recherche zu speziellen Themen (z.B. auch zu somatischen Fragestellungen, die nicht der unmittelbaren Fachqualifikation Psychiatrie unterfallen, im klinischen Alltag aber dennoch zu berücksichtigen sind), wird befürwortet.  Die Online-Recherche gehört, wie man Umfrage-Daten entnehmen kann, inzwischen für etwa 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte zum Arbeitsalltag. Vor allem erscheinen all diese Themen für die Aufklärung des entsetzlichen Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt auch kaum relevant: Selbst wenn jemand nach objektiven Maßstäben kein guter Arzt ist und bei seiner Arbeit Fehler gemacht hat, wäre das kein Indiz, ihn der Planung eines solchen Verbrechens zu verdächtigen.   

  • Gab es im Zusammenhang mit Taleb A. Kontakt mit der Polizei?

    Taleb A. wurde Anfang Oktober 2024 durch Beamte des Polizeireviers Salzlandkreis an seinem Arbeitsplatz im Maßregelvollzug Bernburg aufgesucht und angetroffen. Der Grund bzw. Inhalt dieses Kontaktes wurde uns durch die Beamten nicht mitgeteilt. Das ist insofern nicht ungewöhnlich, da es im Ermessen der Polizei liegt, Arbeitnehmer im Zuge von Ermittlungen auch am Arbeitsplatz aufzusuchen. Dies erfolgt zum Schutz von Persönlichkeitsrechten in der Regel vertraulich, denn: Zumeist geht es um Verfahren, die die Privatsphäre betreffen und keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben. Es obliegt der Prüfung von Ermittlungsbehörden, wann und in welchem Umfang sie personenbezogene Daten von Amts wegen an andere Stellen übermitteln. Uns haben keine behördlichen Mitteilungen über Taleb A. erreicht. 

  • Welche Schlussfolgerungen sind aus Sicht von Salus zu ziehen?

    Die intensive Aufklärung des Anschlags hat begonnen. Rückhaltlos bringen wir in die Ermittlungen ein, was zur Aufarbeitung beitragen kann. Die Frage nach möglichen Veränderungsbedarfen wird sich nach Abschluss dieses Prozesses beantworten lassen können, u.a. auch im Hinblick darauf, inwiefern beispielsweise eine Nachschärfung der Kriterien für den Personaleinsatz im Maßregelvollzug notwendig ist. 

    Im Umgang mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch die arbeitsbezogene Nähe zum Täter am Standort Bernburg belastet sind, ist uns Unterstützung bei der Verarbeitung des Geschehens wichtig. Es geht weiterhin darum, bei Bedarf Gespräche anzubieten und speziell die Teams im Maßregelvollzug Bernburg in der Professionalität zu bestärken, die sie jetzt bei der Weiterführung ihrer wichtigen Therapie- und Sicherungsaufgaben zeigen. 

     

  • Wo finden Opfer des Anschlags Hilfe und Unterstützung?

    Unterstützungsangebote für Betroffene und Angehörige des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sind auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusammengefasst. Nachzulesen unter https://t1p.de/nc02d.

    Weitere Hilfsangebote veröffentlichen wir an dieser Stelle gern. Schicken Sie diese bitte an kommunikation(at)sah.info

 

* Hinweis: In der Regel wird bei Gewalttaten und Verbrechen bis zu einem Urteil von "mutmaßlichem Täter/mutmaßlicher Täterin" gesprochen. Denn: Jede Person, die einer Straftat verdächtigt wird oder angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn die Täterschaft gut belegt ist. So ist es auch im Fall des Anschlags von Magdeburg. Hier ereignete sich die Tat in der Öffentlichkeit. Taleb A. wurde festgenommen, nachdem er aus dem Tatfahrzeug ausgestiegen war. Deshalb sprechen wir von Taleb A. als Täter und verzichten auf den Zusatz "mutmaßlich".