Einfache Begriffe, kurze Sätze, Vermeidung von Fachbegriffen und Fremdwörtern, klare Struktur, Illustrationen, direkte Ansprache: Um es Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen oder geringen Deutschkenntnissen zu ermöglichen, Texte besser zu verstehen, gibt es das Instrumentarium der Leichten Sprache. Ziel ist der Abbau von Barrieren sowie die Förderung von Teilhabe und Selbstständigkeit.
In diesem Sinne wurde 2022 auf Initiative des Geschäftsbereiches neuwerk bei der Salus Altmark Holding ein Projekt zur Einführung der Leichten Sprache gestartet. Mit Lena Schneider und Anja Johannes sind inzwischen zwei zertifizierte Übersetzerinnen aktiv, die bei ihrer Arbeit mit einer Prüfgruppe aus dem Bereich der Eingliederungshilfe von Salus “betreuen & pflegen” kooperieren. Deren Mitglieder sind selbst von einer Behinderung betroffen und übernehmen eine Schlüsselrolle, wenn es um die Beurteilung der übersetzten Texte geht: Erst wenn sie alles gut verstehen und “grünes Licht” geben, kann veröffentlicht werden.
Aufgebaut wurde die Prüfgruppe, die sich alle 14 Tage trifft, mit Unterstützung der Fachbereichsleiterin Eingliederungshilfe Dr. Sabine Dutschko, der Standortleiterin Anika Mente und des Teams der Tagesförderung in der Salus-Einrichtung für behinderte Menschen Gardelegen. In diesem Jahr wurden bzw. werden die Internet-Seiten des SAH-Verbundes in Leichte Sprache übersetzt, bis zum Jahresende soll dies abgeschlossen werden. “Alle Beteiligten sind ganz gespannt und erwarten neugierig weitere Aufträge aus dem Unternehmen”, berichtet Koordinatorin Lena Schneider und verweist damit auf die Möglichkeit, auch andere Informationsträger, Schreiben oder Formulare in Leichter Sprache ausfertigen zu lassen. Perspektivisch soll unter dem Dach von neuwerk ein Übersetzungsbüro entstehen, das auch externe Aufträge übernehmen kann.
Hintergrund des Projekts: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Umsetzung der entsprechenden EU Richtlinie wird das Recht auf Information und gesellschaftliche Teilhabe gesetzlich stärker verankert. Im Gesetz definierte Produkte und Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei angeboten werden. Bisher ist die Leichte Sprache weder rechtlich konkretisiert worden, noch war sie als verpflichtendes Angebot gefordert. Alsbald wird sie jedoch in einigen Bereichen verpflichtend.
Diese verständlichere Form der Sprache orientiert sich an festen Regelwerken. Keinesfalls wird die Standard- oder Fachsprache verdrängt werden. Es geht lediglich um die Teilhabe von allen Menschen der Gesellschaft. Texte in Leichter Sprache können so zum Beispiel als Hilfsmittel eingesetzt werden und die tägliche Arbeit von Betreuungskräften erleichtern. Sie befähigen Menschen mit geringer Lesekompetenz, Migrationshintergrund, Demenz oder anderen Erkrankungen sich selbstbestimmt zu informieren.
“Eine Prüfgruppe, wie wir sie etabliert haben, ist nach allen Regelwerken verpflichtend und sehr wichtig, weil die Leichte Sprache benachteiligte Menschen von Anfang an mitdenkt”, erklärt Lena Schneider. “Erst wenn die Prüfer und Prüferinnen den Text verstehen, ist die Leichte Sprache wirklich gut", so die Expertin, die für Nachfragen zu dieser Thematik gern zur Verfügung steht (E-Mail: l.schneider@sah.info; Telefon: 0391 60753-671).
Die bereits veröffentlichten Internet-Seiten in Leichter Sprache können Sie hier abrufen:
An den Seiten des Altmark-Klinikums wird gerade gearbeitet.