Sven Fuder - Konzernbetriebsratsvorsitzender

Juli 2026. Am 22. Juni 2026 fand die Wahl des Konzernbetriebsrats statt. Dabei wurde Sven Fuder zum Vorsitzenden gewählt. Als erste stellvertretende Vorsitzende wurde Alke Seibt bestimmt, zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden Sylvia Mewes. 

Im Anschluss an die Wahl des Vorsitzes wurde auch der Ausschuss des Konzernbetriebsrates neu besetzt. Ihm gehören künftig Sven Fuder, Alke Seibt, Sylvia Mewes, Sabine Schubert sowie Gabriele Kuske an. Der Konzernbetriebsrat setzt sich insgesamt aus elf Mitgliedern zusammen.

Mit Sven Fuder haben wir über seine Zeit bei der SAH, den Konzernbetriebsrat und seine zukünftige Arbeit gesprochen. 

Herr Fuder, wie ist Ihre persönliche Geschichte in unserem Unternehmensverbund?

"Im Mai 1996 habe ich im (jetzt) Fachklinikum Uchtspringe die Lehre zum examinierten Krankenpfleger begonnen. In meiner Lehre hatte ich mich für die Jugend- und Auszubildendenvertretung des FK Uchtspringe aufstellen lassen und nach der Wahl wurde ich zum Vorsitzenden der Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Nach erfolgreichem Abschluss meiner Ausbildung im April 1999 habe ich am 1. Mai 1999 im Maßregelvollzug Uchtspringe auf der Station 60/2 meine Arbeit aufgenommen. Zum 1. Januar 2001 wechselte ich auf die Aufnahmestation 60/1 im Maßregelvollzug Uchtspringe.

Im Jahr 2006 standen wieder Wahlen zum Betriebsrat an und ich habe mich aufstellen lassen. Dann wurde ich zum stellvertretenden Betriebsrats-Vorsitzenden im Maßregelvollzug Uchtspringe. Nach Rücktritt unseres Vorsitzenden wurde ich im Mai 2007 zu seinem Nachfolger gewählt. Mit einer kurzen Unterbrechung von drei Monaten bin ich seit 2007 freigestellter Betriebsrats-Vorsitzender des MRV Uchtspringe. So konnte ich mich voll und ganz auf diese Aufgabe konzentrieren. In dieser Zeit wurde ich in den Gesamtbetriebsrat (GBR) der Salus gGmbH delegiert, und mit Gründung der Salus Altmark Holding entsandte man mich vom GBR der Salus gGmbH in den Konzernbetriebsrat. Dort war ich bis zu dieser Neuwahl des Konzernbetriebsrates und seine Konstituierung 2. stellv. Vorsitzender. Nach dem Ausscheiden des Kollegen Stattek aus dem Sozialdienst MRV Bernburg als Aufsichtsratsmitglied zum Juni 2020 übernahm ich das Amt des Aufsichtsratsmitgliedes für die SAH für ihn (da ich sein persönlicher Ersatz war)."

Was waren Ihre Beweggründe dafür, Betriebsrat zu werden? 

“Die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung des FK Uchtspringe hatte mir Spaß gemacht. Sich für die Auszubildenden für bessere Ausbildungsbedingungen einzusetzen. Einige kleine Erfolge hatten wir damals auch z.B. bei der Verteilung der Auszubildenden auf die Praktikumseinsätze in die umliegenden Krankenhäuser. Nach Ausbildungsende und meiner Versetzung innerhalb des Maßregelvollzuges Uchtspringe wollte ich mich erst einmal auf meine Arbeit konzentrieren. Da aber z.B. Die Dienstplangestaltung und einige Arbeitsbedingungen „nicht so glücklich“ durchgeführt wurden, wollte ich mich wieder mehr um die Rechte der Mitarbeiter kümmern. Was ich seitdem versuche durchzuführen.”

Wie wurde unser Konzernbetriebsrat gewählt?

"Die Grundlage für die Bildung eines Konzernbetriebsrats bildet § 54 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Demnach kann ein Konzernbetriebsrat durch Beschluss der Gesamtbetriebsräte errichtet werden, die mehr als die Hälfte der Beschäftigten des Konzerns vertreten. Für die Salus Altmark Holding wurde dies nach ihrer Gründung durch den Gesamtbetriebsrat der Salus gGmbH beschlossen. Seitdem besteht der Konzernbetriebsrat.

Die Entsendung der Mitglieder erfolgt durch die jeweiligen Gesamtbetriebsräte:

  • Jeder Gesamtbetriebsrat entsendet zwei Mitglieder.
  • In der SAH betrifft dies den Gesamtbetriebsrat der Salus gGmbH sowie die drei Gesamtbetriebsräte des Altmark-Klinikums.
  • Tochterunternehmen ohne eigenen Gesamtbetriebsrat entsenden ebenfalls Mitglieder, darunter die Salus-Service, das Krankenhaus Seehausen und die SAH selbst."

Welche Aufgaben hat der Konzernbetriebsrat?

"Die Aufgaben des Konzernbetriebsrats sind in § 58 BetrVG geregelt. Er befasst sich mit Angelegenheiten, die mehrere Unternehmen des Konzerns betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte geregelt werden können.

Dazu zählen beispielsweise:

  • konzernweite Projekte und Regelungen
  • übergreifende Themen der Zusammenarbeit
  • strategische Entwicklungen im Unternehmen

Wichtige Themen in der bisherigen Arbeit waren unter anderem die Mitarbeitenden-App, das Führungskräfteentwicklungsprogramm, Fragen der IT-Sicherheit sowie der Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Unternehmen.

Der Konzernbetriebsrat ist dabei kein übergeordnetes Gremium gegenüber den Gesamtbetriebsräten, sondern ergänzt deren Arbeit auf Konzernebene."

Worauf freuen Sie sich besonders?

“Auf die Einführung des neuen Dienstplanprogramms. Das wird, so hoffe ich, vielen Kolleginnen und Kollegen die Arbeit erleichtern. Daraus resultierend aber auch (da dann die technischen Voraussetzungen gegeben sind) die schnellstmögliche Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung im gesamten Unternehmen der SAH für alle Mitarbeiter.”

Welche Werte sind Ihnen als Konzernbetriebsrats-Vorsitzender wichtig?

“Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, egal in welchem Betriebsteil sie arbeiten, ist mein größter Anspruch. Daraus resultiert das alle Gesetze, der Tarifvertrag und alle geltenden Konzern-, Gesamt- und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.” 

Was wünschen Sie sich für die Zusammenarbeit im Unternehmen?

“Ich wünsche mir für die künftige Zusammenarbeit, dass Entscheidungen getroffen werden (es muss nicht immer eine Entscheidung sein, die den Betriebsräten gefällt) und die daraus resultierende Verbindlichkeit für die Arbeit der Betriebsräte.”

 

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