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Geschäftsführung sorgt für umfassende Aufklärung und zieht Konsequenzen – Aufsichtsrat unterstützt Maßnahmenpaket

Magdeburg (20. Februar 2025). Im Zuge der Aufarbeitung von Zusammenhängen, die den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt betreffen, hat die Geschäftsführung der Salus Altmark Holding gGmbH (SAH) dem Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung ein umfassendes Maßnahmepaket vorgestellt. Ziel ist es, sämtliche dienstliche Sachverhalte und Kommunikationsabläufe, die mit der Person und dem Arbeitsumfeld des Täters Taleb A. im Kontext stehen, auch unter Einbeziehung von externen Sachverständigen vertieft und vollständig zu untersuchen. Damit werden die weitreichenden Aktivitäten, mit denen das Unternehmen seit dem 21. Dezember 2024 die Aufarbeitung unterstützt, angesichts neu aufgetretener Fragen noch einmal verstärkt. Der Aufsichtsrat hat die von SAH-Geschäftsführer Jürgen Richter vorgeschlagenen Maßnahmen ausdrücklich begrüßt und durch eine Beschlussfassung unterstützt. Auch im Kontext mit dem Anfang Februar 2025 für die Geschäftsführung überraschend aufgetauchten Hinweis zum Verhalten von Taleb A. sollen sie zur lückenlosen Aufklärung und Transparenz beitragen.

Zum Maßnahmepaket im Einzelnen:
Interne Sonderprüfung und anonymes Meldeportal
Die SAH-Geschäftsführung hat das Justiziariat des Unternehmens mit einer internen Sonderprüfung beauftragt, um sämtliche dienstlichen Sachverhalte und Kommunikationsabläufe vom Einstellungsprozess bis zur fristlosen Kündigung von Taleb A. am 23. Dezember 2024 vollständig zu untersuchen. Die Untersuchungsgruppe wird im Zuge ihrer Tätigkeit proaktiv auf Mitarbeitende zugehen, fungiert aber auch als diskret und vertraulich agierende Anlaufstelle für alle, die sich jetzt für eine Darlegung ihrer Anliegen und Wahrnehmungen rund um den Fall Taleb A. entscheiden. Flankierend wird ein Hinweisgeberportal eingerichtet, in dem entsprechende Mitteilungen auch völlig anonym platziert werden können. 

Einbeziehung von externen Sachverständigen
Um die Transparenz und Qualität der internen Sonderprüfung zu erhöhen, werden die Untersuchungen durch die Einbeziehung mehrerer externer Sachverständiger unterstützt. Dabei sollen insbesondere arbeitsrechtliche und psychiatrische Expertise einfließen. Darüber hin-aus ist die inhaltliche Begleitung durch eine externe juristische Beratung vorgesehen. 
Im Blickfeld stehen dabei auch jene Vorgänge, die im Zusammenhang mit der für die Geschäftsführung überraschend aufgetauchten E-Mail vom 14. August 2024  Beachtung finden müssen. Bei der Prüfung sollen Transparenz, Zeitpunkte und Vollständigkeit von Informationsflüssen sowie der Umgang mit dem Sachverhalt im Mittelpunkt stehen. Die extern zu beauftragende Untersuchung soll aufklären, inwiefern Erkenntnisse zu möglichen  psychischen Auffälligkeiten von Taleb A. vorlagen, welcher psychiatrischen Einschätzung diese unterzogen wurden und wie diese zu bewerten ist.

Freistellung des Ärztlichen Direktors
Um jeglichen Anschein einer Einflussnahme auf diese Sonderprüfung auszuschließen, wird der Ärztliche Direktor des Maßregelvollzugs Bernburg bis zum Ende der internen Untersuchungen freigestellt. Ziel ist es, ihn und die Ermittlungen zu schützen. Die Maßnahme beinhaltet ausdrücklich keine Vorverurteilung.